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Suchbereich: Öffentliche Webseite

Es wurde(n) 49 Dokument(e) gefunden.
  • 13. März 2025

    KAV-Info

    Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung

    Urteil des BAG vom 11.03.2025 - 3 AZR 53/24 -

    Die gesetzlich geregelte Verpflichtung zur Zahlung des Arbeitgeberzuschusses zur Entgeltumwandlung für die betriebliche Altersversorgung in Höhe von 15 Prozent gemäß § 1a Abs. 1a BetrAVG gilt nicht im kommunalen öffentlichen Dienst, da mit den Regelungen des TV-EUmw/VKA eine von § 1a BetrAVG abweichende Regelung im Sinne des § 19 Abs. 1 BetrAVG vorliegt. Dies hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit Urteil vom 11 März 2025 - 3 AZR 53/24 - entschieden.
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  • 18. September 2024

    KAV-Info

    Entgeltumwandlung

    Höchstgrenze und Mindestbetrag ab 1. Januar 2025

    Die Höchstgrenze der Entgeltumwandlung liegt im Jahr 2025 bei voraussichtlich 3.864 Euro; der Mindestbetrag beläuft sich im Jahr 2025 voraussichtlich auf 280,88 Euro.
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  • 04. September 2024

    KAV-Info

    Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung nach § 1a Abs. 1a BetrAVG

    Urteil des BAG vom 20.08.2024 - 3 AZR 285/23 -

    Von den gesetzlichen Regelungen zur Entgeltumwandlung (§ 1a BetrAVG) einschließlich des Anspruchs auf einen Arbeitgeberzuschuss nach § 1a Abs. 1a BetrAVG kann gemäß § 19 Abs. 1 BetrAVG auch in Tarifverträgen abgewichen werden, die bereits vor Inkrafttreten des Ersten Betriebsrentenstärkungsgesetzes am 1. Januar 2018 geschlossen wurden Dies hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit Urteil vom 20. August 2024 - 3 AZR 285/23 - entschieden.
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  • 09. August 2024

    KAV-Info

    Entgeltumwandlung

    Der Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung für Arbeitnehmer/-innen im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-EUmw/VKA) eröffnet den Beschäftigten die Möglichkeit, eine ergänzende Altersvorsorge im Wege der Entgeltumwandlung aufzubauen. Wir geben Hinweise zu den Rahmenverträgen, die wir mit Anbietern gem. § 6 TV-EUmw/VKA geschlossen haben, sowie zu den Fördermöglichkeiten des Arbeitgebers.
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  • 23. September 2023

    KAV-Info

    Entgeltumwandlung

    Höchstgrenze und Mindestbetrag ab 1. Januar 2024

    Die Höchstgrenze der Entgeltumwandlung liegt im Jahr 2024 bei voraussichtlich 3.624,00 Euro; der Mindestbetrag beläuft sich im Jahr 2024 voraussichtlich auf 265,13 Euro.
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