Suchbereich: Öffentliche Webseite
-
18. September 2024
KAV-InfoEntgeltumwandlung
Höchstgrenze und Mindestbetrag ab 1. Januar 2025
Die Höchstgrenze der Entgeltumwandlung liegt im Jahr 2025 bei voraussichtlich 3.864 Euro; der Mindestbetrag beläuft sich im Jahr 2025 voraussichtlich auf 280,88 Euro.
Mehr ... -
04. September 2024
KAV-InfoArbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung nach § 1a Abs. 1a BetrAVG
Urteil des BAG vom 20.08.2024 - 3 AZR 285/23 -
Von den gesetzlichen Regelungen zur Entgeltumwandlung (§ 1a BetrAVG) einschließlich des Anspruchs auf einen Arbeitgeberzuschuss nach § 1a Abs. 1a BetrAVG kann gemäß § 19 Abs. 1 BetrAVG auch in Tarifverträgen abgewichen werden, die bereits vor Inkrafttreten des Ersten Betriebsrentenstärkungsgesetzes am 1. Januar 2018 geschlossen wurden Dies hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit Urteil vom 20. August 2024 - 3 AZR 285/23 - entschieden.
Mehr ... -
09. August 2024
KAV-InfoEntgeltumwandlung
Der Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung für Arbeitnehmer/-innen im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-EUmw/VKA) eröffnet den Beschäftigten die Möglichkeit, eine ergänzende Altersvorsorge im Wege der Entgeltumwandlung aufzubauen. Wir geben Hinweise zu den Rahmenverträgen, die wir mit Anbietern gem. § 6 TV-EUmw/VKA geschlossen haben, sowie zu den Fördermöglichkeiten des Arbeitgebers.
Mehr ... -
23. September 2023
KAV-InfoEntgeltumwandlung
Höchstgrenze und Mindestbetrag ab 1. Januar 2024
Die Höchstgrenze der Entgeltumwandlung liegt im Jahr 2024 bei voraussichtlich 3.624,00 Euro; der Mindestbetrag beläuft sich im Jahr 2024 voraussichtlich auf 265,13 Euro.
Mehr ... -
18. Januar 2023
KAV-InfoEntgeltumwandlung
Aufgrund von Rückmeldungen aus der Praxis haben wir unsere KAV-Info A-27-7-2022, mit der wir über den Beschluss des Vorstandes des KAV Schleswig-Holstein zum Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung für die betriebliche Altersversorgung informiert haben, aktualisiert.
Mehr ...