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27. Februar 2024
KAV-InfoWirksamkeit einer Personalgestellung im öffentlichen Dienst
BAG, Urteil vom 25.01.2024 - 6 AZR 390/20 -
§ 4 Abs. 3 TVöD ermöglicht unter Fortsetzung des bestehenden Arbeitsverhältnisses die auf Dauer angelegte Beschäftigung bei einem Dritten (Personalgestellung). Das BAG hat in seinem Urteil vom 25.01.2024 - 6 AZR 390/20 - festgestellt, dass Personalgestellungen im öffentlichen Dienst nach § 4 Abs. 3 TVöD rechtswirksam sind.
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21. Juli 2023
KAV-InfoPersonalgestellung auf Grundlage des TVöD
Urteil des EuGH vom 22.06.2023 - C-427/21 -
§ 4 Abs. 3 TVöD ermöglicht bei Aufgabenübertragung das Arbeitsverhältnis bei dem die Aufgabe abgebenden Arbeitgeber bestehen zu lassen und eine auf Dauer angelegte Beschäftigung bei einem Dritten zu ermöglichen (Personalgestellung). Der EuGH stimmt mit seinem Urteil vom 22.06.2023 - C 427/21 - im Ergebnis der Auffassung des BAG zu, dass die Personalgestellung im Sinne von § 4 Abs. 3 TVöD nicht vom Anwendungsbereich der Leiharbeitsrichtlinie erfasst sei.
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28. Juni 2021
KAV-InfoPersonalgestellung nach TVöD
EuGH prüft Vereinbarkeit mit Unionsrecht
§ 4 Abs. 3 TVöD ermöglicht bei Aufgabenübertragung das Arbeitsverhältnis bei dem die Aufgabe abgebenden Arbeitgeber bestehen zu lassen und eine auf Dauer angelegte Beschäftigung bei einem Dritten zu ermöglichen (Personalgestellung). Das BAG hat jetzt den EuGH gebeten, die Vereinbarkeit dieser Regelung mit Europarecht zu prüfen (Beschluss vom 16. Juni 2021, 6 AZR 390/20).
Aktualisierung: Mit Urteil vom 22.06.2023 hat der EuGH im Ergebnis der Auffassung des BAG zugestimmt, dass die Personalgestellung im Sinne von § 4 Abs. 3 TVöD nicht vom Anwendungsbereich der Leiharbeitsrichtlinie erfasst sei. Wir berichten hierüber mit unserer KAV-Info A-29-2-2023 vom 21.07.2023.
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22. Februar 2021
KAV-InfoNeue Corona-Regeln für Arbeitnehmerüberlassung
Die staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord hat mit ihrer Allgemeinverfügung vom 12.02.2021 eine generelle Testpflicht für die Arbeitnehmerüberlassung eingeführt. Die Allgemeinverfügung ist am 13. Februar 2021 in Kraft getreten und bis zum 15. März 2021 befristet.
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