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30. Oktober 2013
KAV-InfoErwerbsminderungsgrente
Das BAG hat mit Urteil vom 23.06.2004, 7 AZR 440/03 , entschieden, dass nicht allein die Zustellung des Rentenbescheids zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses führt, sondern die Beendigung frühestens zwei Wochen nach Zugang der schriftlichen Unterrichtung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber über den Zeitpunkt des Eintritts der auflösenden Bedingung eintritt. Diese Entscheidung ist auf den TVöD übertragbar.
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