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16. Januar 2009
KAV-InfoVertragliche Bezugnahme auf einen Tarifvertrag
Wird in einem nach dem 1. Januar 2002 geschlossenen Arbeitsvertrag auf das einschlägige Tarifwerk in der jeweils geltenden Fassung verwiesen, ist der Arbeitgeber in der Regel auch nach dem Austritt aus dem tarifschließenden Verband verpflichtet, die nach dem Ende der Verbandsmitgliedschaft abgeschlossenen Tarifverträge anzuwenden, so das BAG. Mehr...
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09. Februar 2006
KAV-InfoNeue Rechtsprechung des BAG zur Gleichstellungsabrede
Nach der ständigen Rechtsprechung des BAG dienen Klauseln in vom Arbeitgeber vorformulierten Arbeitsverträgen, die auf die für das Arbeitsverhältnis einschlägigen Tarifverträge Bezug nehmen, regelmäßig dazu, den Arbeitnehmer, der nicht tarifgebunden ist, tarifgebundenen Arbeitnehmern...
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