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Suchbereich: Öffentliche Webseite

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  • 18. August 2009

    KAV-Info

    Betriebsübergang

    Das BAG hat mit Urteil vom 21.05.2008, 8 AZR 481/07, entschieden, dass wenn ein Kommunalunternehmen, das Krankenhäuser betreibt, eine Service GmbH gründet und diese alle Reinigungskräfte dieser Krankenhäuser übernimmt, so liegt ein Betriebsteilübergang vor, wenn die GmbH im Wege der Arbeitnehmerüberlassung alle übernommenen Reinigungskräfte an das Kommunalunternehmen „zurückentleiht“ und diese dort die gleichen Tätigkeiten verrichten wie bisher.
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