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14. Juni 2023
KAV-InfoAuslegung des Tarifbegriffs „aufgestellter Dienstplan“
Urteil des BAG vom 16. März 2023 - 6 AZR 130/22 -
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Urteil vom 16. März 2023 - 6 AZR 130/22 - entschieden, dass ein Arbeitgeber einen Dienstplan bereits dann rechtzeitig „aufgestellt“ i. S. d. § 10 Abs. 11 Satz 1 TV-Ärzte/VKA hat, wenn er diesen in Ausübung seines Direktionsrechts spätestens einen Monat vor Beginn des Planungszeitraums durch Verplanung der anfallenden Dienste erarbeitet und entsprechend der betrieblichen Gepflogenheiten den betroffenen Ärzten bekannt gegeben hat. Nicht erforderlich ist, dass der Betriebs- bzw. Personalrat dem Dienstplan zustimmt oder die Einigung durch die Einigungsstelle ersetzt wird.
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02. November 2007
KAV-InfoArbeit an Sonn- und Feiertagen nach einem Dienstplan gem. § 6.1 Abs. 2 TVöD-K (§ 49 Abs. 2 BT-K)
Im Rahmen der Tarifverhandlungen zwischen der VKA und den Gewerkschaften ver.di und dbb tarifunion, die zu dem Eckpunktepapier vom 01.08.2006 geführt haben, haben die Gewerkschaften u. a. gefordert, für die Arbeit an Wochenfeiertagen müsse zusätzlich zum 1/5-Abzug des § 6.1 Abs. 2 TVöD-K ein...
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