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04. Februar 2022
KAV-InfoÜberstundenzuschläge bei Teilzeitbeschäftigten
Urteil des BAG vom 15.10.2021 - 6 AZR 253/19 -
In Abkehr von seiner früheren Rechtsprechung hat das BAG mit Urteil vom 15.10.2021 (6 AZR 253/19) entschieden, dass Teilzeitbeschäftigte tarifliche Überstundenzuschläge nur für jene Stunden beanspruchen können, die über die regelmäßige Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten hinausgehen. Zudem hat das BAG die Unwirksamkeit der Überstundenregelung des § 7 Abs. 8 Buchst. c TVöD-K festgestellt, so dass sich die Frage, ob zuschlagspflichtige Überstunden vorliegen, auch im Falle von Wechselschicht- oder Schichtarbeit allein nach § 7 Abs. 7 TVöD-K beantwortet.
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04. November 2021
KAV-InfoÜberstundenzuschläge bei Teilzeitbeschäftigten
Urteil des BAG vom 15.10.2021 - 6 AZR 253/19 -
Das BAG hat in seinem Urteil vom 15.10.2021 (6 AZR 253/19) die Frage, ob Teilzeitbeschäftigten nach den Bestimmungen des TVöD-K Überstundenzuschläge schon dann zustünden, wenn ihre individuelle Arbeitszeit überschritten werde, verneint. Mithin kommt es für eine Zuschlagszahlung darauf an, ob Überstunden oberhalb der Vollzeitgrenze geleistet werden.
Hinweis: In der KAV-Info A-5-4-2022 vom 04.02.2022 erörtern wir die Begründung dieses Urteils.
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03. April 2020
KAV-InfoCorona-Virus: Ausnahmegenehmigungen für längere Arbeitszeiten
Abweichungen vom Arbeitszeitgesetz für systemrelevante Berufe
Die von der Staatlichen Arbeitsschutzbehörde im März geschaffenen Ausnahmeregelungen zum Arbeitszeitgesetz wurden aktualisiert und ausgeweitet. Die entsprechende neue Allgemeinverfügung tritt am 2. April in Kraft.
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11. Juni 2019
KAV-InfoZuschläge für Mehrarbeit bei Teilzeitbeschäftigten
Mit Urteil des BAG vom 19.12.2018 sind Teilzeitbeschäftigten in der Systemgastronomie Mehrarbeitszuschläge zugesprochen worden. Ob auch Teilzeitbeschäftigte im Geltungsbereich des TVöD Zuschläge für Mehrarbeit zustehen, ist noch nicht entschieden und wird z.B. vom Landesarbeitsgericht Nürnberg abgelehnt.
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28. März 2011
KAV-InfoPauschalierung von Mehrarbeitsstunden
Eine die pauschale Vergütung von Mehrarbeit regelnde Klausel ist nur dann klar und verständlich, wenn sich aus dem Arbeitsvertrag selbst ergibt, welche Arbeitsleistungen von ihr erfasst werden sollen.
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