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10. März 2009
KAV-InfoFeiertagszuschlag
Das BAG hat entschieden, dass die Verringerung der Wochenarbeitszeit um ein Fünftel aufgrund der Arbeit an einem Feiertag einen Freizeitausgleich darstellt. Der Feiertagszuschlag betrage deshalb 35 v.H. Mehr...
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