Suchbereich: Öffentliche Webseite
Es wurde(n) 1 Dokument(e) gefunden.
-
28. März 2011
KAV-InfoSchutz behinderter, aber nicht schwerbehinderter Menschen
Nur schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 50 % oder gleichgestellte Menschen fallen unter den Anwendungsbereich des SGB IX. Unter den Schutz des AGG fallen alle behinderten Menschen, also auch, wenn sie nicht schwerbehindert sind.
Mehr ...