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04. April 2017
KAV-InfoAußerordentliche Kündigung
Die beharrliche Weigerung an einer nach vorgenannter Vorschrift rechtmäßig angeordneten Untersuchung teilzunehmen, rechtfertigt auch eine fristlose Kündigung eines langjährig beschäftigten Arbeitnehmers, so das LAG Hamm. Mehr…
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21. August 2009
KAV-InfoÄrztliche Untersuchung
Das LAG Schleswig-Holstein hat mit Urteil vom 12.05.2009, 5 Sa 458/08, entschieden, dass der Arbeitgeber bei begründeter Veranlassung berechtigt ist, Beschäftigte zu verpflichten, durch ärztliche Bescheinigung nachzuweisen, dass sie zur Leistung der arbeitsvertraglich geschuldeten Tätigkeit in der Lage sind (§ 3 Abs. 4 Satz 1 TVöD).
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