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27. Januar 2025
KAV-InfoVergütung eines (teil-)freigestellten Betriebsratsmitglieds
BAG, Urteil vom 28.08.2024 - 7 AZR 197/23 -
Für die Beurteilung, ob bestimmte Vergütungsbestandteile zu dem einem freigestellten Betriebsratsmitglied nach § 37 Abs. 2 BetrVG fortzuzahlenden Arbeitsentgelt gehören, ist allein maßgeblich, ob das Betriebsratsmitglied - hätte es im streitigen Zeitraum keine Betriebsratstätigkeit geleistet, sondern gearbeitet - diese Vergütungsbestandteile in der entsprechenden Höhe verdient hätte und nicht, ob es sich die Vergütungsbestandteile durch eine entsprechende zeitliche Lage seiner Betriebsratstätigkeit „verdient“ hat. Hierauf hat das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 28. August 2024 - 7 AZR 197/23 - hingewiesen.
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28. Juni 2021
KAV-InfoBetriebsrätemodernisierungsgesetz
Das Betriebsrätemodernisierungsgesetz enthält zahlreiche Änderungen zum Betriebsverfassungsgesetz, Kündigungsschutzgesetz und anderen Gesetzen. Wir geben Ihnen einen umfassenden Überblick über die mit diesem Gesetz verbundenen Änderungen.
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28. April 2016
KAV-InfoFreigestelltes Betriebsratsmitglied - betriebsbedingte berufliche Entwicklung
Der Arbeitnehmer trägt die Darlegungs- und Beweislast der Voraussetzungen des § 37 Abs. 4 BetrVG. Er muss zumindest Referenzfälle dafür darlegen, dass die Mehrzahl vergleichbarer Arbeitnehmer höheres Entgelt erhält. Eine Behauptung "ins Blaue hinein" genügt nicht.
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