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15. Juni 2011
KAV-InfoSchulungskosten des Betriebsrats
Schulungskosten sind vom Arbeitgeber zu tragen, wenn sie erforderlich sind. Grundschulungen können kurz vor dem Ende der Amtszeit erforderlich sein, wenn einiges dafür spricht, dass die erlangten Kenntnisse noch genutzt werden. Bei Rhetorikkursen hängt die Erforderlichkeit von näheren Umständen ab.
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