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Suchbereich: Öffentliche Webseite

Es wurde(n) 1 Dokument(e) gefunden.
  • 15. Juni 2011

    KAV-Info

    Schulungskosten des Betriebsrats

    Schulungskosten sind vom Arbeitgeber zu tragen, wenn sie erforderlich sind. Grundschulungen können kurz vor dem Ende der Amtszeit erforderlich sein, wenn einiges dafür spricht, dass die erlangten Kenntnisse noch genutzt werden. Bei Rhetorikkursen hängt die Erforderlichkeit von näheren Umständen ab.
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