Suchbereich: Öffentliche Webseite
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14. Januar 2025
DownloadArbeit auf Abruf - unbefristet (Stand: Januar 2025)
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14. Januar 2025
DownloadArbeit auf Abruf - geringfügig Beschäftigte auf 556 Euro-Basis (Stand: Januar 2025)
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09. September 2025freie Plätze37
SeminarOnlineseminar: Befristete Arbeitsverträge rechtssicher gestalten
In diesem Onlineseminar werden die Möglichkeiten und Grenzen des Befristungsrechts nach den Vorgaben des TzBfG, BEEG und TVöD systematisch und an einer Vielzahl von Beispielen praxisgerecht dargestellt. Behandelt werden u. a. die aktuelle Rechtsprechung zu den einzelnen Befristungsgründen, die angekündigten Änderungen im Befristungsrecht, die Kettenbefristung, die Darstellung der Besonderheiten im TVöD und die Beteiligungsrechte von Betriebs- und Personalrat.
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26. September 2024freie Plätze0
SeminarOnlineseminar: Befristete Arbeitsverträge rechtssicher gestalten
In diesem Onlineseminar werden die Möglichkeiten und Grenzen des Befristungsrechts nach den Vorgaben des TzBfG, BEEG und TVöD systematisch und an einer Vielzahl von Beispielen praxisgerecht dargestellt. Behandelt werden u. a. die aktuelle Rechtsprechung zu den einzelnen Befristungsgründen, die angekündigten Änderungen im Befristungsrecht, die Kettenbefristung, die Darstellung der Besonderheiten im TVöD und die Beteiligungsrechte von Betriebs- und Personalrat.
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30. Oktober 2023
KAV-InfoArbeit auf Abruf gem. § 12 Teilzeit- und Befristungsgesetz
Urteil des BAG vom 18.10.2023 - 5 AZR 22/23 -
Bei einer Abrufarbeit im Sinne des § 12 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) führt eine fehlende Vereinbarung zur wöchentlichen Arbeitszeit grundsätzlich dazu, dass eine Arbeitszeit von 20 Wochenstunden als vereinbart gilt. Eine Abweichung davon ist nur in Ausnahmefällen möglich. Dies hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit Urteil vom 18. Oktober 2023 - 5 AZR 22/23 - entschieden.
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