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24. Januar 2020
KAV-Info"Minijobs": Entgeltgrenze im Jahr 2020
Beträge ändern sich zum Jahreswechsel nicht
Die Entgeltgrenze für geringfügig entlohnte Minijobs liegt auch im Jahr 2020 weiterhin bei 450 Euro. Auch die Abgaben für Arbeitgeber und Minijobber ändern sich im Jahr 2020 nicht.
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27. November 2009
KAV-InfoGeringfügige Beschäftigung
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, beim Arbeitnehmer Auskunft darüber einzuholen, ob mehrere geringfügige Beschäftigungsverhältnisse vorliegen.
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