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05. Januar 2021
KAV-InfoJahressteuergesetz 2020
In verschiedenen Bereichen des deutschen Steuerrechts hat sich fachlich notwendiger Gesetzgebungsbedarf ergeben. Zu den mit dem Jahressteuergesetz 2020 umgesetzten Anpassungen gehören u. a. die Verlängerung der Steuerbefreiung von Zuschüssen des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld und für die Auszahlung von sog. „Corona-Beihilfen“ sowie die Anhebung der Sachbezugsfreigrenze von 44 Euro auf 50 Euro.
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