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Suchbereich: Öffentliche Webseite

Es wurde(n) 2 Dokument(e) gefunden.
  • 21. August 2009

    KAV-Info

    VBL

    Wir empfehlen Ihnen, auf entsprechende Anfragen der Finanzämter, ob die eingelegten Einsprüche zurückgenommen werden würden, die Einspruchseinlegung ausdrücklich aufrecht zu erhalten und darauf hinzuweisen, dass derzeit das Verfahren vor dem BFH noch nicht vollständig abgeschlossen (Anhörungsrüge gem. § 133 a FGO) und darüber hinaus bereits ein Verfassungsbeschwerdeverfahren anhängig ist.
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  • 21. August 2009

    KAV-Info

    VBL

    Die unter Nr. 1 aufgeführten Empfehlungen den Ablauf der Verjährungsfrist betreffend geben wir Ihnen ausdrücklich auch für Zeiträume nach dem 31.12.2006.
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