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Suchbereich: Öffentliche Webseite

Es wurde(n) 2 Dokument(e) gefunden.
  • 03. Februar 2022

    KAV-Info

    Masern-Impfpflicht

    Übergangsfrist für den Nachweis eines ausreichenden Impfschutzes bis zum 31. Juli 2022 verlängert

    Durch das "Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie" ist § 20 Abs. 10 Infektionsschutzgesetz (IfSG) dahingehend geändert worden, dass der Nachweis der Impfung gegen Masern erst bis zum 31. Juli 2022 vorgelegt werden muss.
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  • 26. Februar 2020

    KAV-Info

    Masern-Impfpflicht für Beschäftigte

    Masernschutzgesetz tritt im März in Kraft

    Beschäftigte in Einrichtungen, wie Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern, Arztpraxen und Flüchtlingsunterkünften, müssen künftig gegen Masern geimpft sein. Für Arbeitgeber ergibt sich daraus zudem eine Dokumentationspflicht.
    Hinweis: Zu dieser Info gibt es eine Aktualisierung mit KAV-Info A-5-3-2022 vom 03.02.2022.
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