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06. März 2012
KAV-InfoSchwerbehinderung
Im bestehenden Arbeitsverhältnis ist jedenfalls nach sechs Monaten, also nach dem Erwerb des Sonderkündigungsschutzes
für behinderte Menschen, die Frage des Arbeitgebers nach der Schwerbehinderung zulässig, so das BAG. Mehr...
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