Suche

Suche

Suchbereich: Öffentliche Webseite

Es wurde(n) 1 Dokument(e) gefunden.
  • 06. März 2012

    KAV-Info

    Schwerbehinderung

    Im bestehenden Arbeitsverhältnis ist jedenfalls nach sechs Monaten, also nach dem Erwerb des Sonderkündigungsschutzes
    für behinderte Menschen, die Frage des Arbeitgebers nach der Schwerbehinderung zulässig, so das BAG. Mehr...
    Mehr ...