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23. Januar 2009
KAV-InfoBezahlte Freistellung für eine Betriebsratsschulung
Das BAG hat darauf hingewiesen, dass es an der Erforderlichkeit der Betriebsratsschulung fehlen kann, wenn die Schulung erst kurz vor dem Ende der Amtszeit des Betriebsrats stattfindet und der Betriebsrat zum Zeitpunkt seiner Beschlussfassung absehen kann, dass das zu schulende Mitglied bis zum Ablauf der Amtszeit die auf der Schulungsveranstaltung vermittelten Grundkenntnisse nicht mehr einsetzen kann. Mehr...
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