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11. Dezember 2023
KAV-InfoÄnderung der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie
Telefonische Feststellung von Arbeitsunfähigkeit
Nach einem neuen Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses kann bei Versicherten mit leichten Erkrankungen die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit nach telefonischer Anamnese durch die Ärztin*den Arzt erfolgen; die erstmalige (telefonische) Feststellung der Arbeitsunfähigkeit soll nicht über fünf Kalendertage hinausgehen.
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17. November 2023
KAV-InfoFeststellung der Arbeitsunfähigkeit
Telefonische Krankschreibung soll wieder ermöglicht werden
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat den Auftrag erhalten, bis zum 31. Januar 2024 eine neue Richtlinie auszuarbeiten, mit der die Möglichkeit der Krankschreibung per Telefon für bestimmte Erkrankungen wie leichte grippale Infekte wieder eingeführt werden soll.
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05. April 2023
KAV-InfoFeststellung der Arbeitsunfähigkeit
Telefonische Krankschreibung seit dem 1. April 2023 nicht mehr möglich
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat seine Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung zum 31. März 2023 auslaufen lassen. Versicherte mit Atemwegserkrankungen müssen somit für eine Krankschreibung wieder eine Ärztin*einen Arzt aufsuchen.
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27. März 2023
KAV-InfoFeststellung der Arbeitsunfähigkeit
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat für die besondere Fallgestaltung der Absonderung eine generelle Regelung zur Feststellung von Arbeitsunfähigkeit auf Grundlage einer eingehenden telefonischen Befragung getroffen.
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21. November 2022
KAV-InfoFeststellung der Arbeitsunfähigkeit
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat seine Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung bis zum 31. März 2023 verlängert. Versicherte mit leichten Atemwegserkrankungen können somit weiterhin nach telefonischer Anamnese bis zu sieben Tage krankgeschrieben werden.
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