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31. Juli 2020
KAV-InfoCorona-Krise - Steuerhilfegesetz
Durch das Corona-Steuerhilfegesetz wird in § 56 lfSG die Bezeichnung des anspruchsberechtigten Personenkreises geändert und die Bezugsdauer der Entschädigungsmöglichkeit für die Betreuung von betreuungsbedürftigen Kindern verlängert.
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12. Juni 2020
KAV-InfoEntschädigung für Verdienstausfälle bei unvermeidbarer Kinderbetreuung
Der Gesetzgeber hat den Entschädigungsanspruch von Eltern, den sie für Verdienstausfälle gelten machen können, die durch die Betreuung ihrer Kinder und den damit verbundenen Arbeitsausfall während der Corona-Pandemie entstehen, von 6 Wochen auf künftig 10 Wochen, für Alleinerziehende 20 Wochen verlängert. Zudem wird sichergestellt, dass der Anspruch auch erwerbstätigen Personen zusteht, die hilfebedürftige Menschen mit Behinderung selbst beaufsichtigen, betreuen oder pflegen, und zwar unabhängig von deren Alter.
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