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28. August 2020
KAV-InfoProzessbeschäftigung
Urteil des BAG vom 27.05.2020 - 5 AZR 247/19 -
Mit Urteil vom 27.05.2020 - 5 AZR 247/19 - hat das Bundesarbeitsgericht festgestellt, dass der auf die Sicherung des ideellen Beschäftigungsinteresses des Arbeitnehmers während des Kündigungsrechtsstreits gerichtete Weiterbeschäftigungsanspruch nur die tatsächliche Beschäftigung des Arbeitnehmers verlangt. Ein Arbeitsverhältnis wird bei Aufnahme der Beschäftigung nicht begründet.
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