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17. Mai 2021
KAV-InfoBerufsausbildung zur*zum Bankkauffrau*Bankkaufmann
Das in § 6 Bankkaufleuteausbildungsverordnung geregelte Prüfungsinstrument der gestreckten Abschlussprüfung (GAP) hat durch die Erste Verordnung zur Änderung der Bankkaufleuteausbildungsverordnung dahingehend eine Klarstellung erfahren, dass im Falle einer verkürzten Ausbildung Teil 1 der Abschlussprüfung spätestens vier Monate vor dem Zeitpunkt von Teil 2 der Abschlussprüfung stattfinden soll.
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07. Oktober 2020
KAV-InfoBerufsausbildung zum Bankkaufmann/zur Bankkauffrau
Die neue "Verordnung über die Berufsausbildung zum Bankkaufmann und zur Bankkauffrau (Bankkaufleuteausbildungsverordnung - BankkflAusbV)" ist am 1. August 2020 in Kraft getreten. Zu der Ausbildungsordnung gibt es eine Umsetzungshilfe des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB), die u. a. Praxistipps für die Planung und Durchführung der Ausbildung bietet.
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