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05. Februar 2021
KAV-InfoBeschaffung einer Bildschirmarbeitsplatzbrille
Aus der Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) ergibt sich, dass der Arbeitgeber den Beschäftigten im erforderlichen Umfang spezielle Sehhilfen für ihre Arbeit an Bildschirmgeräten (Bildschirmarbeitsplatzbrillen) zur Verfügung zu stellen hat, wenn sich herausstellt, dass normale Sehhilfen nicht geeignet sind. Wir geben Ihnen Hinweise zum Umgang mit dieser Thematik.
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