Suchbereich: Öffentliche Webseite
-
08. Oktober 2021
KAV-InfoNeuregelungen zur Teilzeitarbeit bei Elternzeit in Kraft
Neuregelungen ab 1. September 2021
Seit dem 1. September 2021 gelten Änderungen bei der Teilzeitarbeit während der Elternzeit. Die zulässige Arbeitszeit während des Elterngeldbezugs und der Elternzeit beträgt nunmehr 32 Wochenstunden.
Mehr ... -
26. Februar 2021
KAV-InfoReform des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes
Mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes wird eine neue zulässige Arbeitszeitgrenze von 32 Wochenstunden eingeführt. Mit dieser Regelung werden Eltern erreicht, die während der Elternzeit in höheren Stundenumfängen arbeiten möchten. Außerdem werden die Voraussetzungen des Partnerschaftsbonus im Vergleich zur bisherigen Fassung flexibilisiert und zusätzliche und flexiblere Angebote zur Nutzung des Elterngeldes zur Verfügung gestellt.
Mehr ...