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13. April 2021
KAV-InfoEingruppierung einer medizinisch-technischen Laboratoriumsassistentin
Urteil des BAG vom 16.12.2020 - 4 AZR 97/20 -
Das Bundesarbeitsgericht hat sich mit der Eingruppierung einer medizinisch-technischen Laboratoriumsassistentin (MTLA) und der Bestimmung der Arbeitsvorgänge nach § 12 Abs. 2 TVöD auseinandergesetzt. Die MTLA hatte ihre Klage auf Eingruppierung in die Entgeltgruppe 9b damit begründet, dass jeder der von ihr durchzuführenden Coombs-Tests kraft tariflicher Bestimmung als schwierige Antikörperbestimmung zu werten sei.
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24. April 2020
KAV-InfoEingruppierung MTA/MTLA
LAG Nürnberg: Nicht jede Art des Coombs-Tests ist eine "schwierige Antikörperbestimmung" i.S.d. Entgeltordnung. Es ist Revison eingelegt worden. Das Verfahren wird beim BAG unter dem Akz. 4 AZR 97/20 geführt
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