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04. Juni 2021
KAV-InfoSteuerbefreiung von Corona-Sonderzahlungen
Steuerbefreiung für Beihilfen und Unterstützungen aufgrund der Corona-Krise
Die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 11a EStG für aufgrund der Corona-Krise an Beschäftigte gezahlte Beihilfen und Unterstützungen ist bis zum 31. März 2022 verlängert worden. Der Steuerfreibetrag von max. 1.500 Euro bleibt unverändert.
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14. Mai 2021
KAV-InfoSteuerbefreiung von Corona-Sonderzahlungen
Steuerbefreiung für Beihilfen und Unterstützungen aufgrund der Corona-Krise
Die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 11a EStG für aufgrund der Corona-Krise an Beschäftigte gezahlte Beihilfen und Unterstützungen soll bis zum 31. März 2022 verlängert werden, um den Arbeitgebern insgesamt Zeit für eine steuerbegünstigte Abwicklung zu verschaffen. Der Steuerfreibetrag von max. 1.500 Euro bleibt unverändert.
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