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28. Juni 2021
KAV-InfoPersonalgestellung nach TVöD
EuGH prüft Vereinbarkeit mit Unionsrecht
§ 4 Abs. 3 TVöD ermöglicht bei Aufgabenübertragung das Arbeitsverhältnis bei dem die Aufgabe abgebenden Arbeitgeber bestehen zu lassen und eine auf Dauer angelegte Beschäftigung bei einem Dritten zu ermöglichen (Personalgestellung). Das BAG hat jetzt den EuGH gebeten, die Vereinbarkeit dieser Regelung mit Europarecht zu prüfen (Beschluss vom 16. Juni 2021, 6 AZR 390/20).
Aktualisierung: Mit Urteil vom 22.06.2023 hat der EuGH im Ergebnis der Auffassung des BAG zugestimmt, dass die Personalgestellung im Sinne von § 4 Abs. 3 TVöD nicht vom Anwendungsbereich der Leiharbeitsrichtlinie erfasst sei. Wir berichten hierüber mit unserer KAV-Info A-29-2-2023 vom 21.07.2023.
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