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21. September 2021
KAV-InfoRegelung eines Fragerechts nach dem Impfstatus
Die Änderungen des Infektionsschutzgesetzes durch das Aufbauhilfegesetz 2021 sind am 15. September 2021 in Kraft getreten. Zu diesen Änderungen gehört insbesondere die Auskunftspflicht von Beschäftigten bestimmter besonders infektionsgefährdeter Einrichtungen über ihren Impf- oder Serostatus.
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10. September 2021
KAV-InfoFragerecht des Arbeitgebers nach dem Impfstatus
Regelung eines Fragerechts nach dem Impfstatus
Für die in § 36 Absatz 1 und 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG) genannten Einrichtungen und Unternehmen wird die Befugnis der Arbeitgeber, personenbezogene Daten von Beschäftigten über deren Impf- und Serostatus (Genesung) in Bezug auf das Coronavirus verarbeiten zu können, gesetzlich geregelt. Das Fragerecht soll für die Dauer der festgestellten epidemischen Lage von nationaler Tragweite gelten.
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