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29. November 2022
KAV-InfoElektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
Hinweise zum Verfahren
Die bislang vorgesehene Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Papierform wird durch ein elektronisches Meldeverfahren ersetzt, welches ab dem 1. Januar 2023 in einem letzten Einführungsschritt den Arbeitgeberabruf der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorsieht. Wir geben Ihnen aktualisierte Hinweise zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) bekannt.
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17. März 2022
KAV-InfoElektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
Verlängerung der Pilotphase
Die elektronische Übermittlung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung durch die Krankenkassen an die Arbeitgeber, die ursprünglich ab 1. Juli 2022 erfolgen sollte, wird um ein halbes Jahr auf den 1. Januar 2023 verschoben. Für gesetzlich krankenversicherte Beschäftigte bleibt es bis dahin bei der bisherigen Nachweispflicht durch Vorlage einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.
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11. Oktober 2021
KAV-InfoElektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung startet
Am 1. Oktober 2021 ist die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) gestartet, die zum 1. Juni 2022 den sog. „Gelben Schein“ ablösen soll. Im Übergangszeitraum kommt es zu einem Nebeneinander des „Gelben Scheins“ und des Ausdrucks der eAU als ärztliche Bescheinigung für den Arbeitgeber.
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