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13. Oktober 2023
KAV-InfoElektronischer Datenaustausch mit den Sozialversicherungsträgern
SV-Meldeportal löst die Ausfüllhilfe sv.net ab
Seit dem 4. Oktober 2023 steht Arbeitgebern ein neues SV-Meldeportal in der Nachfolge der Anwendung sv.net zur Verfügung. Das SV-Meldeportal – wie zuvor auch schon sv.net – unterstützt vorrangig kleinere Betriebe bei der Erfüllung ihrer Meldepflichten und dem Abruf von Bescheinigungen (z. B. A1-Bescheinigung).
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09. Januar 2023
KAV-InfoÄnderung des SGB IV
Aus den technischen Fortentwicklungen ergibt sich insbesondere für die beitrags- und melderechtlichen Regelungen des SGB IV ein Anpassungsbedarf. Dieser erfasst darüber hinaus auch andere Gesetze und Verordnungen. Im Rahmen dieser KAV-Info werden die für die Personalpraxis relevanten Änderungen des Melde- und Beitragsrechts, des Rentenversicherungsrechts (einschließlich der Folgeänderungen im BetrAVG) und des Arbeitsförderungsrechts dargestellt.
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29. November 2022
KAV-InfoElektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
Hinweise zum Verfahren
Die bislang vorgesehene Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Papierform wird durch ein elektronisches Meldeverfahren ersetzt, welches ab dem 1. Januar 2023 in einem letzten Einführungsschritt den Arbeitgeberabruf der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorsieht. Wir geben Ihnen aktualisierte Hinweise zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) bekannt.
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23. Januar 2023freie Plätze48
SeminarNeue elektronische AU-Bescheinigung (eAU)
Neue Rechte und Pflichten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer*innen / Umgang mit kranken Beschäftigten
Achtung: Sie buchen den Termin am 23.01.2023 von 11.00-12.30 Uhr. Wir bieten aufgrund sehr hoher Nachfrage weitere inhaltsgleiche Termine an am 09.01.2023 von 09.30-11.00 Uhr, am 23.01.2023 von 09.00-10.30 Uhr sowie am 16.01.2023 von 09.00-10.30 Uhr und von 11.00-12.30 Uhr.
Dieses Onlineseminar informiert praxisgerecht zur neuen elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Insbesondere wird dargestellt, welche Pflichten Arbeitnehmer fortan im sog. „eAu-Verfahren“ erfüllen müssen, um sich wirksam krankheitsbedingt arbeitsunfähig zu melden und die Arbeitsunfähigkeit ausreichend nachzuweisen. Behandelt werden zudem Ausnahmen vom neuen eAu-Verfahren (wie z.B. für Zeiten von Rehabilitations- und Vorsorgemaßnahmen) sowie das arbeitsrechtliche Vorgehen bei Verstößen gegen die Anzeige- und Nachweispflicht im Zusammenhang mit dem eAu-Verfahren.
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17. März 2022
KAV-InfoElektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
Verlängerung der Pilotphase
Die elektronische Übermittlung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung durch die Krankenkassen an die Arbeitgeber, die ursprünglich ab 1. Juli 2022 erfolgen sollte, wird um ein halbes Jahr auf den 1. Januar 2023 verschoben. Für gesetzlich krankenversicherte Beschäftigte bleibt es bis dahin bei der bisherigen Nachweispflicht durch Vorlage einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.
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