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06. Juli 2022
KAV-InfoViertes Corona-Steuerhilfegesetz
Wir informieren Sie über die Verkündung des Vierten Corona-Steuerhilfegesetzes im Bundesgesetzblatt.
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10. Juni 2022
KAV-InfoSteuerentlastungsgesetz 2022
Wir informieren Sie über das Inkrafttreten des Steuerentlastungsgesetzes 2022, welches mehrere Maßnahmen zur steuerlichen Entlastung von Arbeitnehmer*innen enthält, und nehmen Stellung zur Frage der Zusatzversorgungspflichtigkeit der Energiepreispauschale.
Hinweis: Mit KAV-Info A-26-2-2022 vom 28.06.2022 informieren wir über FAQs zur Energiepreispauschale, die das Bundesministerium der Finanzen veröffentlicht hat.
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23. Mai 2022
KAV-InfoSteuerentlastungsgesetz 2022
Mit dem Steuerentlastungsgesetz werden steuerliche Maßnahmen zur Entlastung der Bevölkerung umgesetzt. Hierzu gehören die Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrages und des Grundfreibetrages bei der Einkommensteuer rückwirkend zum 1. Januar 2022, die Festlegung einer Energiepreispauschale, das Vorziehen der bis 2026 befristeten Anhebung der Entfernungspauschale für Fernpendler sowie die Einführung eines Kinderbonus.
Hinweis: Diese Info wurde mit KAV-Info A-23-5-2022 vom 10.06.2022 aktualisiert.
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23. Mai 2022
KAV-InfoViertes Corona-Steuerhilfegesetz
Das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz bündelt steuerliche Maßnahmen, die bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie helfen sollen. Hierzu gehören die Steuerfreiheit für gewährte Sonderzahlungen zur Anerkennung besonderer Leistungen während der Corona-Krise bis 4.500 Euro und die Verlängerung der steuerlichen Förderung von Zuschüssen zum Kurzarbeitergeld bis Ende Juni 2022.
Hinweis: Mit KAV-Info A-27-4-2022 vom 06.07.2022 weisen wir darauf hin, dass das Gesetz nunmehr ausgefertigt und am 22. Juni 2022 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde (BGBl. I S. 911)
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04. Mai 2022
KAV-InfoEntwurf eines Steuerentlastungsgesetzes 2022
Das Bundeskabinett hat weitere Maßnahmen zur Entlastung der Bevölkerung beschlossen. Hierzu zählt eine einmalige Energiepreispauschale für alle Erwerbstätigen, Selbständigen und Gewerbetreibenden in Höhe von 300 Euro. Die Umsetzung soll durch das Steuerentlastungsgesetz 2022 erfolgen.
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