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23. März 2022
KAV-InfoKurzarbeit
Verordnungsermächtigung zur Erstattung von SV-Beiträgen
Das Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und anderer Vorschriften sieht vor, dass die Bundesregierung für den Fall von außergewöhnlichen Verhältnissen auf dem Arbeitsmarkt durch Rechtsverordnung eine vollständige oder teilweise Erstattung der allein von den Arbeitgebern zu tragenden Beiträge zur Sozialversicherung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Kurzarbeitergeld beziehen, einführen kann.
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