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06. Juli 2022
KAV-InfoViertes Corona-Steuerhilfegesetz
Wir informieren Sie über die Verkündung des Vierten Corona-Steuerhilfegesetzes im Bundesgesetzblatt.
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23. Mai 2022
KAV-InfoViertes Corona-Steuerhilfegesetz
Das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz bündelt steuerliche Maßnahmen, die bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie helfen sollen. Hierzu gehören die Steuerfreiheit für gewährte Sonderzahlungen zur Anerkennung besonderer Leistungen während der Corona-Krise bis 4.500 Euro und die Verlängerung der steuerlichen Förderung von Zuschüssen zum Kurzarbeitergeld bis Ende Juni 2022.
Hinweis: Mit KAV-Info A-27-4-2022 vom 06.07.2022 weisen wir darauf hin, dass das Gesetz nunmehr ausgefertigt und am 22. Juni 2022 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde (BGBl. I S. 911)
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