Suche

Suche

Suchbereich: Öffentliche Webseite

Es wurde(n) 1 Dokument(e) gefunden.
  • 10. Juni 2022

    KAV-Info

    Ersatzruhetage für Feiertagsarbeit

    Urteil des BAG vom 08.12.2021 - 10 AZR 641/19 -

    Nach der Rechtsprechung ist § 11 Abs. 3 Satz 2 ArbZG dahingehend auszulegen, dass der Ersatzruhetag, der nach der Vorschrift Arbeitnehmer*innen zu gewähren ist, die an einem auf einen Werktag fallenden Feiertag beschäftigt werden, an einem Werktag im Zeitraum von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr liegen muss. Ein davon abweichender individueller Zeitraum mit einer Dauer von 24 Stunden genügt nicht.
    Mehr ...