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Suchbereich: Öffentliche Webseite

Es wurde(n) 5 Dokument(e) gefunden.
  • 07. Oktober 2024

    KAV-Info

    Geringfügigkeitsgrenze

    Auswirkung des Hinzurechnungsbetrages nach der Sozialversicherungsentgeltverordnung

    Der Hinzurechnungsbetrag nach der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) kann in bestimmten Fällen zu einer Überschreitung der seit dem 1. Januar 2024 geltenden Geringfügigkeitsgrenze führen. Hierzu geben wir Hinweise.
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  • 12. Dezember 2023

    KAV-Info

    Geringfügigkeitsgrenze steigt auf 538 Euro ab 1.1.2024

    Die Höchstgrenze für eine geringfügig entlohnte Beschäftigung (Geringfügigkeitsgrenze, § 8 Abs. 1a SGB IV) beträgt ab dem 1. Januar 2024 538 Euro monatlich. Dies hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) bekannt gegeben.
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  • 19. Oktober 2022

    KAV-Info

    Arbeitsvertragsmuster

    Aufgrund der Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze auf 520,00 Euro pro Monat sowie der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12,00 Euro pro Stunde (jeweils ab 1. Oktober 2022) sind u. a. die Vertragsmuster für geringfügig Beschäftigte angepasst worden. Ebenfalls überarbeitet wurden der Vertrag für Altersteilzeitarbeit nach dem TV FlexAZ mit dem Merkblatt TV FlexAZ, der Arbeitsvertrag für Arbeitnehmer*innen, auf die der TV-V Anwendung findet und die befristet eingestellt werden, sowie der Ausbildungsvertrag mit Auszubildenden nach dem TVAöD-Pflege.
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  • 06. Juli 2022

    KAV-Info

    Mindestlohnerhöhungsgesetz

    Wir informieren Sie über die Verkündung des Gesetzes zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung im Bundesgesetzblatt sowie über das Inkrafttreten der Regelungen des Gesetzes.
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  • 10. Juni 2022

    KAV-Info

    Mindestlohnerhöhungsgesetz

    Mit dem Mindestlohnerhöhungsgesetz wird der für alle Arbeitnehmer*innen geltende Mindestlohn zum 1. Oktober 2022 einmalig auf einen Bruttostundenlohn von 12 Euro erhöht. Zudem wird die Höchstgrenze für eine geringfügig entlohnte Beschäftigung (Geringfügigkeitsgrenze) von 450 Euro auf 520 Euro monatlich erhöht und dynamisch ausgestaltet.
    Hinweis: Diese Info wird durch KAV-Info A-27-3-2022 vom 06.07.2022 ergänzt.
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