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02. Mai 2023
KAV-InfoÄnderung des Arbeitszeitgesetzes
Wir informieren über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes und anderer Vorschriften. Mit dem Gesetzentwurf sollen im Arbeitszeitgesetz sowie im Jugendarbeitsschutzgesetz Regelungen für die Aufzeichnung der gesamten Arbeitszeit geschaffen werden.
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07. Februar 2023freie Plätze60
SeminarDie Pflicht des Arbeitgebers zur Arbeitszeitaufzeichnung und deren Umsetzung in der Praxis
Achtung: Sie buchen den Termin am 07.02.2023 von 09.00-10.30 Uhr. Wir bieten aufgrund hoher Nachfrage einen weiteren inhaltsgleichen Termin am 11.01.2023 von 09.00-10.30 Uhr an!
Am 13. September 2022 hat das BAG (1 ABR 22/21) – eher beiläufig – entschieden, dass es in Deutschland bereits eine gesetzliche Verpflichtung zur Arbeitszeiterfassung gibt. Der Arbeitgeber sei bei unionsrechtskonformer Auslegung nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG verpflichtet, ein System einzuführen, mit dem die von den Arbeitnehmern geleistete Arbeitszeit erfasst werden kann.
Diese Entscheidung kommt einem Paukenschlag gleich! Bislang war allgemein angenommen worden, dass der EuGH in seinem „Stechuhr-Urteil“ vom 14.05.2019 (C-55/18) zwar eine Verpflichtung der Mitgliedstaaten, eine entsprechende gesetzliche Regelung zu schaffen, begründet habe – die Umsetzung in Deutschland jedoch noch ausstehe.
Dieses 90-minütige Online-Praxisseminar des KAV NW stellt kompakt die Entwicklung, die Hintergründe und den aktuellen Stand der Gesetzgebung dar. Der in der Rechtsberatung und Rechtsvertretung erfahrene Referent erläutert die arbeitszeit- und arbeitsschutzrechtlichen sowie die vergütungsrechtlichen Folgen der BAG-Entscheidung, die Maßgaben für eine gesetzeskonforme Umsetzung durch den Arbeitgeber sowie die maßgeblichen Fragen der Mitbestimmung.
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