Suchbereich: Öffentliche Webseite
Es wurde(n) 1 Dokument(e) gefunden.
-
09. Januar 2023
KAV-InfoUmsatzsteuerpflicht für juristische Personen des öffentlichen Rechts
Die Übergangsregelung des § 27 Abs. 22a UStG, die es juristischen Personen des öffentlichen Rechts und ihren Betrieben ermöglicht, eigene Leistungen gemäß der alten Fassung des UStG von der Umsatzsteuer auszunehmen (§ 27 Abs. 22 UStG), wurde durch das Jahressteuergesetz 2022 bis zum 31. Dezember 2024 verlängert.
Mehr ...