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06. Oktober 2023
KAV-InfoDatenaustausch mit der Bundesagentur für Arbeit (BA)
Elektronische Übermittlung von Arbeitsbescheinigungen (BA-BEA-Service)
Seit dem 1. Januar 2023 müssen Arbeitgeber*innen die Daten für Arbeitsbescheinigungen der Agentur für Arbeit digital übermitteln. Hierfür ist das Digitalverfahren „Bescheinigungen elektronisch annehmen“ (BEA) zu nutzen.
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