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02. Januar 2024
KAV-InfoPflicht zur Kenntnisnahme einer Dienstplanänderung
BAG, Urteil vom 23.08.2023 - 5 AZR 349/22 -
Ist der Arbeitgeber nach den betrieblichen Regeln berechtigt, die Arbeitsleistung für den darauffolgenden Tag hinsichtlich Zeit und Ort zu konkretisieren, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, die per SMS mitgeteilte Weisung zur Kenntnis zu nehmen, auch wenn diese ihn in seiner Freizeit erreicht. Die Kenntnisnahme einer solchen Weisung in der Freizeit stellt keine Arbeitszeit im arbeitsschutzrechtlichen Sinne dar. Dies hat das BAG mit Urteil vom 23.08.2023 - 5 AZR 349/22 - entschieden.
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