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09. Februar 2024
KAV-InfoGeschlechtsneutrale Stellenausschreibung durch Verwendung des Gendersterns
BAG, Urteil vom 23.11.2023 - 8 AZR 164/22 -
Das BAG hat bestätigt, dass eine geschlechtsneutrale Stellenausschreibung durch die Verwendung des sog. Gendersterns zum Ausdruck gebracht werden kann. Weiter hat das BAG zu der Frage Stellung genommen, unter welchen Voraussetzungen öffentliche Arbeitgeber verpflichtet sind, schwerbehinderten Bewerber*innen einen Ersatzvorstellungstermin anzubieten.
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