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03. März 2025
KAV-InfoSozialversicherungsrechtlicher Status von Lehrkräften
Die Übergangsregelung für Lehrtätigkeiten in § 127 SGB IV, die es ermöglicht, bei vorläufiger Weiterführung einer scheinselbständigen Honorarlehrtätigkeit den Schulbetrieb und den Einsatz von Lehrkräften an die verschärften Anforderungen der Rechtsprechung anzupassen, ist als Artikel 6a des Gesetzes zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR und zur Änderung weiterer Vorschriften am 1. März 2025 in Kraft getreten.
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07. Februar 2025
KAV-InfoSozialversicherungsrechtlicher Status von Lehrkräften
Neufassung des § 127 SGB IV
Der Deutsche Bundestag hat eine Übergangsregelung für Lehrtätigkeiten beschlossen. Sie soll es ermöglichen, bei vorläufiger Weiterführung einer scheinselbständigen Honorarlehrtätigkeit den Schulbetrieb und den Einsatz von Lehrkräften an die verschärften Anforderungen der Rechtsprechung anzupassen.
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