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  • 02. April 2025

    KAV-Info

    Unwirksamer Betriebsratsbeschluss

    BAG, Beschluss vom 25.09.2024 - 7 ABR 37/23 -

    Die Einleitung eines arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens und die Beauftragung eines Rechtsanwalts*einer Rechtsanwältin bedürfen eines ordnungsgemäßen Beschlusses des Betriebsrats. Ist die Beschlussfassung unterblieben oder fehlerhaft, kann sie - grundsätzlich aber nur bis zum Ergehen einer Prozessentscheidung - durch einen nachträglich gefassten Beschluss erfolgen beziehungsweise genehmigt werden. Dies hat das Bundesarbeitsgericht mit Beschluss vom 25. September 2024 - 7 ABR 37/23 - entschieden.
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