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23. Juni 2025freie Plätze44
SeminarOnlineseminar: Die wirksame Abmahnung und Kündigung in der Praxis
In diesem Onlineseminar wird auch 2025 wieder praxisgerecht unter Einbeziehung der aktuellen Rechtsprechung aufgezeigt, welche taktischen und rechtlichen Erfordernisse Arbeitgeber beachten müssen, um Er- und Abmahnungen sowie letztendlich verhaltensbedingte Kündigungen (als Verdachts- und/oder Tatkündigung) wirksam vorzubereiten und auch aussprechen zu können.
Dabei liegt ein Hauptaugenmerk vor allem auch auf der wirksamen Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten, des Betriebs-/Personalrates, der Schwerbehindertenvertretung und des Integrationsamtes.
Bewährte Praxistipps zur Dokumentation von Verfehlungen, über die Formulierung von z. B. Abmahnungen bis hin zur letztendlichen Zustellung einer Kündigung runden das Seminar ab.
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12. Februar 2024freie Plätze33
SeminarOnlineseminar: Die wirksame Abmahnung und Kündigung in der Praxis
In diesem Onlineseminar wird auch 2024 wieder praxisgerecht unter Einbeziehung der aktuellen Rechtsprechung aufgezeigt, welche taktischen und rechtlichen Erfordernisse Arbeitgeber beachten müssen, um Er- und Abmahnungen sowie letztendlich verhaltensbedingte Kündigungen (als Verdachts- und/oder Tatkündigung) wirksam vorzubereiten und auch aussprechen zu können.
Dabei liegt ein Hauptaugenmerk vor allem auch auf der wirksamen Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten, des Betriebs-/Personalrates, der Schwerbehindertenvertretung und des Integrationsamtes.
Bewährte Praxistipps zur Dokumentation von Verfehlungen, über die Formulierung von z. B. Abmahnungen bis hin zur letztendlichen Zustellung einer Kündigung runden das Seminar ab.
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20. November 2023freie Plätze50
SeminarOnlineseminar: Die wirksame Abmahnung und Kündigung in der Praxis
In diesem Onlineseminar wird auch 2023 wieder praxisgerecht unter Einbeziehung der aktuellen Rechtsprechung aufgezeigt, welche taktischen und rechtlichen Erfordernisse Arbeitgeber beachten müssen, um Er- und Abmahnungen sowie letztendlich verhaltensbedingte Kündigungen (als Verdachts- und/oder Tatkündigung) wirksam vorzubereiten und auch aussprechen zu können.
Dabei liegt ein Hauptaugenmerk vor allem auch auf der wirksamen Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten, des Betriebs-/Personalrates, der Schwerbehindertenvertretung und des Integrationsamtes.
Bewährte Praxistipps zur Dokumentation von Verfehlungen, über die Formulierung von z. B. Abmahnungen bis hin zur letztendlichen Zustellung einer Kündigung runden das Seminar ab.
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21. Oktober 2020
KAV-InfoAußerordentliche Kündigung schwerbehinderter Arbeitnehmer
Urteil des BAG vom 11.06.2020 - 2 AZR 442/19 -
Gemäß § 174 Abs. 5 SGB IX kann die außerordentliche Kündigung auch nach Ablauf der Zweiwochenfrist des § 626 Abs. 2 Satz 1 BGB erfolgen, wenn sie unverzüglich nach der Erteilung der Zustimmung des Integrationsamtes erklärt wird. Das Bundesarbeitsgericht hat festgestellt, dass „unverzüglich“ weder „sofort“ bedeutet, noch dass damit eine starre Zeitvorgabe verbunden ist. Vielmehr kommt es auf eine verständige Abwägung der beiderseitigen Interessen an.
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