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09. September 2025freie Plätze44
SeminarOnlineseminar: Befristete Arbeitsverträge rechtssicher gestalten
In diesem Onlineseminar werden die Möglichkeiten und Grenzen des Befristungsrechts nach den Vorgaben des TzBfG, BEEG und TVöD systematisch und an einer Vielzahl von Beispielen praxisgerecht dargestellt. Behandelt werden u. a. die aktuelle Rechtsprechung zu den einzelnen Befristungsgründen, die angekündigten Änderungen im Befristungsrecht, die Kettenbefristung, die Darstellung der Besonderheiten im TVöD und die Beteiligungsrechte von Betriebs- und Personalrat.
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26. September 2024freie Plätze0
SeminarOnlineseminar: Befristete Arbeitsverträge rechtssicher gestalten
In diesem Onlineseminar werden die Möglichkeiten und Grenzen des Befristungsrechts nach den Vorgaben des TzBfG, BEEG und TVöD systematisch und an einer Vielzahl von Beispielen praxisgerecht dargestellt. Behandelt werden u. a. die aktuelle Rechtsprechung zu den einzelnen Befristungsgründen, die angekündigten Änderungen im Befristungsrecht, die Kettenbefristung, die Darstellung der Besonderheiten im TVöD und die Beteiligungsrechte von Betriebs- und Personalrat.
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06. November 2023freie Plätze50
SeminarOnlineseminar: Befristete Arbeitsverträge rechtssicher gestalten
In diesem Onlineseminar werden die Möglichkeiten und Grenzen des Befristungsrechts nach den Vorgaben des TzBfG, BEEG und TVöD systematisch und an einer Vielzahl von Beispielen praxisgerecht dargestellt. Behandelt werden u. a. die aktuelle Rechtsprechung zu den einzelnen Befristungsgründen, die angekündigten Änderungen im Befristungsrecht, die Kettenbefristung, die Darstellung der Besonderheiten im TVöD und die Beteiligungsrechte von Betriebs- und Personalrat.
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28. Juni 2022
DownloadFlexible Arbeitszeitgestaltung mit 25%iger Erhöhungsoption (Stand: November 2021)
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14. Dezember 2017
KAV-InfoBefristetes Arbeitsverhältnis
Mit Urteil vom 17.05.2017, 7 AZR 301/15, hat das BAG über die Umwandlung von einem befristeten in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis durch Abänderung einzelner arbeitsvertraglicher Vereinbarungen, wie z.B. die Tätigkeit selbst entschieden. Es muss in jedem Einzelfall entschieden werden, ob noch ein Sachgrund vorliegt.
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