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20. Juni 2023
KAV-InfoGesetz zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege
Gesetz zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege (PUEG)
vom Bundesrat gebilligtDer Bundesrat hat am 16. Juni 2023 das Gesetz zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege (PUEG) gebilligt. Wir informieren über die zum 1. Juli 2023 in Kraft tretenden Regelungen.
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07. Juni 2023
KAV-InfoGesetz zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege
Gesetz zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege (PUEG) vom Bundestag beschlossen
Der Deutsche Bundestag hat am 26. Mai 2023 das Gesetz zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege (PUEG) beschlossen. Das Gesetz sieht eine Anhebung der Beitragssätze für die Pflegeversicherung zum 01.07.2023 um 0,35 Prozentpunkte vor. Außerdem werden die Arbeitsbedingungen für beruflich Pflegende verbessert und die Digitalisierung in der Langzeitpflege gestärkt.
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13. April 2023
KAV-InfoEntwurf für ein Gesetz zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege
Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zur Reform der Pflegeversicherung beschlossen. Dieser sieht u. a. eine Anhebung des Beitragssatzes zur sozialen Pflegeversicherung um 0,35 Beitragssatzpunkte vor.
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17. März 2023
KAV-InfoReferentenentwurf für ein Gesetz zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege
Referentenentwurf eines Gesetzes zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege (PUEG)
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege vorgelegt. Dieser sieht u. a. eine Anhebung des Beitragssatzes zur sozialen Pflegeversicherung um 0,35 Beitragssatzpunkte vor.
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07. September 2021
KAV-InfoGesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz
Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz)
Eine Änderung des § 72 SGB IX durch das Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz sieht vor, dass ab dem 1. September 2022 nur noch Pflegeeinrichtungen zur Versorgung zugelassen werden dürfen, – also mit der Pflegeversicherung abrechnen können – die ihre Pflege- und Betreuungskräfte nach Tarif bezahlen. Für an den TVöD tarifgebundene Arbeitgeber ergeben sich hierdurch keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Entgelthöhe, da bereits ein tarifliches Entgelt gezahlt wird.
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