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22. Mai 2023freie Plätze25
SeminarOnlineseminar: Umgang mit kranken Mitarbeiter*innen in der Personalpraxis
Mit diesem Onlineseminar vermitteln wir Ihnen praxisnah, wie Sie in zulässiger, effektiver personalpolitischer und vor allem in arbeitsrechtlicher Hinsicht auf Arbeitsunfähigkeit und ihre Begleitumstände reagieren können.
Wir erläutern, wie Sie erforderlichenfalls mit kranken Beschäftigten Kontakt aufnehmen und Vereinbarungen zur Überwindung der aufgetretenen Arbeitsunfähigkeit treffen können, in unvermeidbaren Fällen mit einer krankheitsbedingten Änderungs- oder Beendigungskündigung agieren müssen, in anderer Weise das Arbeitsverhältnis beenden können und schließlich die gesetzlichen Mitbestimmungserfordernisse erfüllen.
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23. Mai 2023freie Plätze30
SeminarOnlineseminar: Aktuelle Rechtsprechung im Arbeits- und Tarifrecht 2023
In diesem jährlich aktualisierten Onlineseminar werden durch die in der Rechtsberatung und Rechtsvertretung erfahrenen Referent*innen praxisnah und verständlich die wesentlichen aktuellen höchst- und obergerichtlichen Entscheidungen im Arbeits- und Tarifrecht dargestellt.
Es wird erläutert, wie und mit welchen Instrumentarien in zulässiger, effektiver Weise auf arbeits- und tarifrechtliche Probleme – erfolgreich – reagiert und vor allem auch arbeitgeberseitig agiert werden kann.
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23. November 2020
KAV-InfoPflicht zur Einladung schwerbehinderter Bewerber auch bei internen Stellenbesetzungen
Urteil des BAG vom 25.06.2020 - 8 AZR 75/19 -
Die Pflicht des öffentlichen Arbeitgebers nach § 165 Satz 3 SGB IX, eine/n schwerbehinderte/n Bewerber/in zu einem Vorstellungsgespräch einzuladen, gilt auch bei internen Stellenbesetzungen, also auch dann, wenn es sich um eine/n interne/n schwerbehinderte/n Bewerber/in handelt. Dies hat das BAG mit Urteil vom 25.06.2020 - 8 AZR 75/19 - entschieden.
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21. Oktober 2020
KAV-InfoAußerordentliche Kündigung schwerbehinderter Arbeitnehmer
Urteil des BAG vom 11.06.2020 - 2 AZR 442/19 -
Gemäß § 174 Abs. 5 SGB IX kann die außerordentliche Kündigung auch nach Ablauf der Zweiwochenfrist des § 626 Abs. 2 Satz 1 BGB erfolgen, wenn sie unverzüglich nach der Erteilung der Zustimmung des Integrationsamtes erklärt wird. Das Bundesarbeitsgericht hat festgestellt, dass „unverzüglich“ weder „sofort“ bedeutet, noch dass damit eine starre Zeitvorgabe verbunden ist. Vielmehr kommt es auf eine verständige Abwägung der beiderseitigen Interessen an.
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12. Juni 2020
KAV-InfoBeteiligung der Schwerbehindertenvertretung
Das BAG hat entschieden, dass ein Arbeitgeber nicht verpflichtet ist, die Schwerbehindertenvertretung über eine beabsichtigte Umsetzung zu unterrichten und sie anzuhören, wenn über den Gleichstellungsantrag noch nicht entschieden wurde. Mehr...
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