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26. Februar 2021
KAV-InfoReform des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes
Mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes wird eine neue zulässige Arbeitszeitgrenze von 32 Wochenstunden eingeführt. Mit dieser Regelung werden Eltern erreicht, die während der Elternzeit in höheren Stundenumfängen arbeiten möchten. Außerdem werden die Voraussetzungen des Partnerschaftsbonus im Vergleich zur bisherigen Fassung flexibilisiert und zusätzliche und flexiblere Angebote zur Nutzung des Elterngeldes zur Verfügung gestellt.
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29. September 2020
KAV-InfoÄnderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes geplant
Die Regelungen zum Elterngeld und zur Elternzeit sollen ausgebaut, flexibler gestaltet und vereinfacht werden. Wesentlicher Inhalt eines Gesetzesentwurfs sind die Anhebung der bisher geltenden Höchstarbeitsgrenze für die Dauer des Elterngeldbezugs und während der Elternzeit von 30 auf 32 Wochenstunden, eine Flexibilisierung des Partnerschaftsbonus und eine Reform des Elterngeldes.
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15. Januar 2020
KAV-InfoBAG zu Verringerung und Verteilung der Arbeitszeit während Elternteilzeit
Ablehnung von Teilzeit hat Präklusionswirkung auch auf Elternteilzeit
Klagt ein Arbeitnehmer während der Elternzeit auf Zustimmung zu einer zuvor erfolglos beantragten Teilzeitbeschäftigung, kann der Arbeitgeber nur solche Gründe einwenden, auf die er sich bereits im Ablehnungsschreiben berufen hat (BAG 9 AZR 298/18). Der Artikel enthält Handlungsempfehlungen für den Umgang mit Anträgen auf Verringerung der Arbeitszeit während der Elternzeit.
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03. Dezember 2018
KAV-InfoUrlaubsanspruch
Der EuGH hat festgestellt, dass die Kürzung des Erholungsurlaubsanspruchs bei Elternzeit in Vollfreistellung unionrechtskonform ist.
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30. November 2018
KAV-InfoElternzeit
Eine Elternzeit kann erst nach der Geburt eines weiteren Kindes vorzeitig beendet werden - so das BAG.
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