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23. Januar 2023freie Plätze48
SeminarNeue elektronische AU-Bescheinigung (eAU)
Neue Rechte und Pflichten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer*innen / Umgang mit kranken Beschäftigten
Achtung: Sie buchen den Termin am 23.01.2023 von 11.00-12.30 Uhr. Wir bieten aufgrund sehr hoher Nachfrage weitere inhaltsgleiche Termine an am 09.01.2023 von 09.30-11.00 Uhr, am 23.01.2023 von 09.00-10.30 Uhr sowie am 16.01.2023 von 09.00-10.30 Uhr und von 11.00-12.30 Uhr.
Dieses Onlineseminar informiert praxisgerecht zur neuen elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Insbesondere wird dargestellt, welche Pflichten Arbeitnehmer fortan im sog. „eAu-Verfahren“ erfüllen müssen, um sich wirksam krankheitsbedingt arbeitsunfähig zu melden und die Arbeitsunfähigkeit ausreichend nachzuweisen. Behandelt werden zudem Ausnahmen vom neuen eAu-Verfahren (wie z.B. für Zeiten von Rehabilitations- und Vorsorgemaßnahmen) sowie das arbeitsrechtliche Vorgehen bei Verstößen gegen die Anzeige- und Nachweispflicht im Zusammenhang mit dem eAu-Verfahren.
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21. November 2022
KAV-InfoFeststellung der Arbeitsunfähigkeit
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat seine Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung bis zum 31. März 2023 verlängert. Versicherte mit leichten Atemwegserkrankungen können somit weiterhin nach telefonischer Anamnese bis zu sieben Tage krankgeschrieben werden.
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05. August 2022
KAV-InfoFeststellung der Arbeitsunfähigkeit
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat seine Sonderregelung zur Feststellung der Arbeitsunfähigkeit nach telefonischer Anamnese wieder aktiviert. Telefonische Krankschreibungen sind somit ab sofort bei leichten Atemwegserkrankungen wieder für bis zu sieben Tage möglich.
Hinweis: Diese Info wurde mit KAV-Info A-47-2-2022 vom 21.11.2022 aktualisiert.
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25. März 2022
KAV-InfoFeststellung der Arbeitsunfähigkeit während der Corona-Krise
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat seine Sonderregelung zur Feststellung der Arbeitsunfähigkeit nach telefonischer Anamnese bis zum 31. Mai 2022 verlängert.
Hinweis: Mit KAV-Info A-31-5-2022 vom 05.08.2022 informieren wir über den erneuten Beschluss der Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung.
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08. Dezember 2021
KAV-InfoFeststellung der Arbeitsunfähigkeit während der Corona-Krise
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat seine Sonderregelung zur Feststellung der Arbeitsunfähigkeit nach telefonischer Anamnese bis zum 31. März 2022 verlängert.
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