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Suchbereich: Öffentliche Webseite

Es wurde(n) 7 Dokument(e) gefunden.
  • 08. Februar 2019

    KAV-Info

    Neuregelungen zur Arbeit auf Abruf

    Künftig gilt bei fehlender vertraglicher Vereinbarung eine wöchentliche Arbeitszeit von 20 Stunden (Fiktion), so dass unbedingt auf vertragliche Regelungen geachtet werden sollte. Ferner ist die Rechtsprechung zur sog. Bandbreitenregelung übernommen worden. Eine Mindestarbeitszeit darf um 25 v.H. über- und eine Höchstarbeitszeit um 20 v.H. unterschritten werden.
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  • 22. April 2013

    KAV-Info

    Verringerung der Arbeitszeit

    Der Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit gemäß § 8 TzBfG gilt auch für Teilzeitbeschäftigte, so das BAG. Der Arbeitgeber hat der Verringerung der Arbeitszeit zuzustimmen, soweit betriebliche Gründe nicht entgegenstehen. Mehr…
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